Rund 30% der Heizenergiekosten werden üblicherweise als Grundkosten pauschal an die Mieter*innen verrechnet – unabhängig von ihrem tatsächlichen Heizenergiebezug.

Bei Nutzerwechseln innerhalb einer Abrechnungsperiode sollen die Grundkosten für Heizenergie proportional zu den ATD auf die Nutzer verteilt werden.
Dazu berechnet das egonline-Portal laufend die ATD für den Standort jedes Gebäudes aufgrund der aktuellen Aussentemperaturen. Bei Nutzerwechseln berücksichtigt das egonline-Portal die ATD automatisch.