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AGB

AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit von EGON mit ihren Kunden.

2. Vertraulichkeit der Offerten

Alle Offerten und Offertunterlagen von EGON sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Konkurrenten weder in Kopie noch in      inhaltsgetreuer Zusammenfassung direkt oder indirekt zugänglich gemacht werden. Erhält EGON keinen Zuschlag, sind sämtliche Daten und Unterlagen zu vernichten.

3. Nutzungsrecht

Der Kunde ist berechtigt, die bezogenen Daten und Geräte im eigenen Betrieb zum vertraglich vereinbarten Zweck zeitlich und quantitativ unbeschränkt zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung, ebenso jede Weitergabe von Daten oder Geräten an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Egon AG erlaubt.

4. Datenqualität

EGON ist bei ihren Services in hohem Masse auf fremde Messdaten sowie Berechnungsalgorithmen und Modelle angewiesen. Die entsprechenden Lieferanten, Quellen und Methoden werden sorgfältig evaluiert und auf ihre Plausibilität überprüft. Jede weitergehende Haftung für die Datenqualität wird ausdrücklich wegbedungen.

5. Systemänderungen

EGON ist berechtigt, jederzeit technische Änderungen am System vorzunehmen. EGON informiert den Nutzer über geplante Änderungen der technischen Rahmenbedingungen, sofern diese Einfluss auf die vereinbarten Leistungen haben werden.

6. Gewährleistung

EGON steht für eine hohe Verfügbarkeit ihrer Daten-Services und Messgeräte ein, übernimmt aber keine Gewährleistung für deren unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren. EGON setzt die Services auf Servern auf, die auf eine Verfügbarkeit von mindestens 98% ausgelegt sind. Die Daten-Services werden durch Egon AG automatisch überwacht, damit Störungen frühzeitig erkannt werden. EGON ergreift nach Erkennen einer Störung nach dem Best-Effort-Prinzip alle geeigneten Massnahmen, um zumindest eine eingeschränkte Inanspruchnahme der Leistungen durch den Nutzer zu ermöglichen. EGON kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zugestellten Daten keine Gewähr bieten.

7. Herstellergarantie

Garantien, die vom Hersteller gewährt werden und die längerfristige Garantien versprechen als EGON, können nach Ablauf der nach Obligationenrecht oder der SIA-Norm 118:2013 vereinbarten Gewährleistungsfrist nur beim Hersteller eingefordert werden.

8. Ausserordentliche Kündigung

EGON ist berechtigt, gegenüber dem Nutzer auch ohne vorherige Abmahnung das Vertragsverhältnis ausserordentlich fristlos zu beenden und den Zugang zum Service unverzüglich zu sperren, wenn der Nutzer Mechanismen oder Software verwendet, die das Funktionieren des Services stören oder stören können oder in sonstiger Weise störend in die Serviceleistungen eingreift. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung bleiben angebrochene Abonnementsperioden durch den Nutzer geschuldet. Für den Fall der vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Herbeiführung von Schäden am Service durch den Nutzer ist der Nutzer gegenüber Egon AG zu Schadenersatz verpflichtet.

9. Haftungsausschluss

Jede Haftung, insbesondere auch für Folgeschäden, wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen.

10. Datenschutz

EGON legt grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre. Daten aus Monitoring-Systemen werden von EGON nicht an Dritte weiter gegeben. Eine Ausnahme bilden anonymisierte Daten zu statistischen und Forschungszwecken.

11. Vorrang der schriftlichen Auftragsbestätigung

Von diesen Geschäftsbedingungen kann einzig mittels schriftlicher Absprache im Rahmen der Auftragsbestätigung resp. einer auftragsspezifischen Vertragsklausel abgewichen werden.

12. Anwendbares Recht

Die Zusammenarbeit von EGON mit ihren Kunden untersteht schweizerischem Recht.

13. Gerichtsstand

Kommt es zwischen den Parteien zu Meinungsverschiedenheiten, welche im direkten Gespräch nicht bereinigt werden können, gilt Gerichtsstand Zürich.

Feldmeilen, den 2. März 2018