Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Netzbetreiber den Produzenten von Solarstrom keine Gebühren, Messkosten oder andere Pauschalen mehr verrechnen. Für Erzeugungsanlagen < 30 kVA gilt dies sogar schon seit dem 1.1.2018.
Der  VESE (Verband unabhängiger Energieerzeuger) berichtet, dass es trotzdem auch heute noch Verteilnetzbetreiber gibt, welche solche Gebühren verrechnen. Z.B. in Form einer “Grundpauschale” oder “Produktionsgebühr”.
Netzbetreiber, welche solche Kosten weiterhin in Rechnung gestellt haben, müssen eine Rückerstattung vornehmen.
Betroffene Solar-Produzenten können sich auch an den VESE wenden.  

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