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Virtuelle ZEV

Virtuelle ZEV

Ab 2025 können mit virtuellen ZEV Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch gebildet werden, ohne dass Privatzähler eingebaut werden müssen. Und es ist viel einfacher möglich als bisher, mehrere Gebäude zu einem ZEV zusammen zu fassen.
Mit egonline können Sie Ihren virtuellen ZEV abrechnen.
Wir beziehen die nötigen Messwerte direkt vom Elektrizitätswerk bzw. den Elektrizitätswerk-Zählern.
Sie können im egonline-Portal wie bei einem „normalen“ ZEV die Energieabrechnungen für die ZEV-Teilnehmer einfach selber erstellen.

Vorteile eines virtuellen ZEV

  • Ein virtuelles ZEV kann auch im Bestandsbau sehr schnell und einfach umgesetzt werden, weil keine Installationsarbeiten beim Elektrotableau nötig sind (kein Zählereinbau, meistens kein Datenlogger-Einbau)
  • Die Investitionskosten für die Bauherrschaft sind tief, weil keine Privatzähler gekauft und installiert werden müssen.
  • Um den Betrieb der Stromzähler kümmert sich das Elektrizitätswerk
  • Es können ganze Quartiere zu einem virtuellen ZEV zusammengefasst werden (vorausgesetzt, sie sind an den gleichen Verteilkasten angeschlossen).


 
Sie haben keine Lust oder keine Zeit, Energieabrechnungen zu erstellen?
Wir übernehmen das gerne für Sie!

Melden Sie sich bei uns für eine Offertanfrage für Ihren virtuellen ZEV:
energie@egonline.ch

Tel. 058 680 20 05
 

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu virtuellen ZEV zusammengefasst:

Wie richte ich einen virtuellen ZEV ein
  1. Anfrage beim VNB, ob die Gebäude zu einem vZEV zusammengefasst werden dürfen => Auskunftspflicht innerhalb von 14 Tagen.
  2. Anmeldung des vZEV beim VNB : Welche Teilnehmer hat der vZEV? Bestätigung, dass alle Teilnehmer einverstanden sind.
  3. Prüfung des Gesuchs durch VNB innerhalb von 3 Monaten:
    • Verhältnis Produktionsleistung zu Bezugsleistung >= 10%?
    • Befinden sich alle Teilnehmer hinter dem selben Verknüpfungspunkt auf Niederspannungsebene?
    • Installation Smart Meters durch VNB
  4. Installation Hardware zum Auslesen der Smart Meter vor Ort durch ZEV-Betreiber
    Oder: Antrag beim VNB für Lastgangübermittlung via SDAT-CH Hub

Wie kommen die Messwerte der Zähler in das egonline-Portal?
Es gibt zwei Varianten, wie die Messwerte der VNB-Zähler in das egonline-Portal übermittelt werden können:
 
1. Kundenschnittstelle am Smart Meter
  • Jeder Smart Meter muss eine Kundenschnittstelle anbieten
  • Harmonisierung der Kundenschnittstellen ist im Gang
  • Es gibt «Adapter», um die Smart Meter auszulesen und die Daten in ein verwendbares Format zu bringen.
  • Der Adapter wird vom ZEV (nicht vom VNB) organisiert
  • Der Adapter liefert kontinuierlich die aktuellen Messwerte und ist deshalb ideal für die Eigenverbrauchsoptimierung.
2. Schnittstelle zu SDAT-CH Hub
  • Smart Meter des VNB senden die 15-Minuten-Lastgangdaten per PLC an den VNB
  • VNB ist verpflichtet, diese Daten der Kundin zur Verfügung zu stellen
  • Erste Erfahrungen: Datentransfer einmal täglich via FTP kann von den VNBs schnell eingerichtet werden und ist standardisiert.
  • Mit dem Datentransfer per SDAT-CH-Hub ist vor Ort keine private Hardware für die Datenübermittlung nötig. Dafür stehen die Messwerte des Vortags frühestens am nächsten Tag zur Verfügung.
Betrieb eines virtuellen ZEV
Der vZEV ist im Betrieb wie ein ZEV.

Zu beachten ist:
  • Weil die Zähler dem VNB gehören, verrechnet es dem vZEV für jeden Zähler die monatlichen Messgebühren.
  • Obwohl jeder Teilnehmer einen Zähler vom VNB hat, erstellt der VNB nur eine Bilanzrechnung für den virtuellen Bilanzzähler. Der v(ZEV) ist für die Stromabrechnung gegenüber den Teilnehmern selber verantwortlich.
  • Der ZEV-Betreiber muss selber dafür sorgen, dass er die Messwerte der VNB-Zähler auslesen kann, um die ZEV-Abrechnungen für die Teilnehmer zu erstellen. Der VNB muss aber am Zähler eine Kundenschnittstelle zur Verfügung stellen.
Umsetzungsbeispiele

Hinweis: Zur Vergrösserung bitte auf das Schaubild klicken


Abb. Virtueller ZEV in einem Mehrfamilienhaus
Es ist kein Bilanzzähler nötig. Alle Zähler sind Smart Meters vom Verteilnetzbetreiber (VNB). Wie im "normalen" ZEV sendet der VNB nur eine Gesamtrechnung an den ZEV-Betreiber. Die Rechnungsstellung an die ZEV-Teilnehmer übernimmt egonline für den ZEV-Betreiber.

Abb. Virtueller ZEV mit PVA hinter Allgemein
Die PV-Anlage darf hinter einem Verbraucher angeschlossen sein (z.B. dem Allgemeinteil). Der VNB berechnet die Bilanz dann aus der Rücklieferung vom Verbraucher anstatt aus der PV-Produktion. Für die ZEV-interne Abrechnung des Eigenverbrauchs im Allgemeinteil wird aber ein PV-Zähler benötigt. Ohne PV-Zähler stellt egonline im Allgemeinteil nur den Netzstrombezug in Rechnung.


Abb. Virtueller ZEV in einem Mehrfamilienhaus
(nicht alle machen mit!)

Ein virtueller ZEV kann auch dann gebildet werden, wenn nicht alle Bewohner mitmachen. Es ist keine Umverkabelung und kein Bilanzzähler nötig. Bewohner die nicht im ZEV mitmachen, erhalten weiterhin eine eigene Stromrechnung vom VNB. Die ZEV-Teilnehmer erhalten vom ZEV-Betreiber eine interne ZEV-Abrechnung. Diese kann mit egonline erstellt werden.

Abb. Mehrere ZEV zu einem virtuellen ZEV zusammenfassen
"Normale" ZEV können zu einem virtuellen ZEV zusammengefasst werden, wenn sie am selben Verteilkasten des VNB angeschlossen sind. Die Privatzähler in den ZEV bleiben bestehen. Der VNB erstellt aus den Daten der Bilanzzähler eine Gesamtrechnung für den gesamten virtuellen ZEV. Die Aufteilung der Kosten auf die ZEV und innerhalb der ZEV auf die einzelnen Teilnehmer kann egonline für den ZEV-Betreiber übernehmen. Für jede PV-Anlage im ZEV ermittelt egonline auch die Einnahmen der Solaranlage (aus dem Stromverkauf im ZEV und der Rücklieferung).


Abb. virtueller ZEV im Einfamilienhausquartier
Einfamilienhäuser, die am selben Verteilkasten angeschlossen sind können zu einem virtuellen ZEV zusammengeschlossen werden. Es sind keine zusätzlichen Zähler nötig. Es ist nicht nötig, dass alle Einfamilienhäuser mitmachen oder eine PV-Anlage besitzen. egonline erstellt für jedes Einfamilienhaus im virtuellen ZEV die Stromrechnungen. Für jedes Einfamilienhaus mit PV-Anlage ermittelt egonline auch die Einnahmen der Solaranlage (aus dem Stromverkauf im ZEV und der Rücklieferung).

Abb. ZEV und virtuelles ZEV kombinieren
Virtuelle und "normale" ZEV können zu einem grösseren virtuellen ZEV kombiniert werden. Auch Mehrfamilienhäuser ohne PV-Anlage können zu einem virtuellen ZEV hinzugefügt werden. Vorausgesetzt, die Leistung der PV-Anlage im ZEV beträgt mindestens 10% der gesamten Bezugsleistung und alle ZEV-Teilnehmer befinden sich hinter demselben Verteilkasten. Alle ZEV-Teilnehmer (egal ob mit privatem ZEV-Zähler oder mit Smart Meter vom VNB) erhalten ihre Stromrechnung vom ZEV-Betreiber. egonline erstellt diese internen Stromrechnungen und zeigt auch für jede PV-Anlage im virtuellen ZEV die Einnahmen auf.

Abb. Virtueller ZEV im Muffennetz
In einem Muffennetz können nur dann mehrere Gebäude zu einem ZEV zusammengeschlossen werden, wenn sie wie bisher in einem normalen ZEV hinter den selben Bilanzzähler angeschlossen werden. Selbstverständlich ist es auch im Muffennetz möglich, virtuelle ZEV innerhalb eines Gebäudes zu bilden.

Abb. Virtuelles ZEV am Trafo
Sämtliche Liegenschaften, die an derselben Sammelschiene auf der Niederspannungsseite eines Trafos angeschlossen sind, dürfen zu einem virtuellen ZEV zusammengefasst werden. Wie bei jedem virtuellen ZEV ist es nicht nötig, dass alle Liegenschaften mitmachen. Die Bedingung, dass die Leistung der PV-Anlagen mindestens 10% der Bezügerleistung betrifft, muss wie bei jedem virtuellen ZEV erfüllt sein.
Rechtliche Grundlagen

Die Möglichkeit für den virtuellen ZEV wurde im neuen Energiegesetz gelegt, das an der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 angenommen wurde.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für virtuelle ZEV sind:
  • In Artikel 16 Abs. 1 des Energiegesetzes wird definiert, dass ZEV neu die Anschlussleitungen nutzen dürfen. Das wird in der Energieverordnung in Art. 14 Abs. 3 präzisiert.
  • In Artikel 17a bis des Stromversorgungsgesetzes wird festgelegt, dass im ZEV das Anrecht auf Smart Meters besteht. Das wird in der Stromversorgungsverordnung in Artikel 8a Abs 5 genauer definiert.
  • Die detaillierte Ausgestaltung von virtuellen ZEV wird im Handbuch Eigenverbrauchsregelung des VSE beschrieben: https://www.strom.ch/de/shop/eigenverbrauchsregelung-her-her-ch-2024