Am 23. November 2022 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche sich auf Photovoltaikanlagen und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) auswirken. Die wichtigste Änderung für ZEV ist, dass der Solartarif neu mit zwei unterschiedlichen Varianten berechnet werden kann:
– bisherige Variante: der Solartarif wird mit einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nach den effektiv anfallenden internen Kosten ermittelt, allerdings höchstens bis zu den Kosten des externen Standardstromprodukts.
– neu alternativ mögliche Variante: Solartarif = max. 80% der Kosten des externen Standardstromprodukts

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