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Die Elektromobilität nimmt zu, und damit auch der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften. Die SVIT Schweiz hat eine neue Branchenempfehlung herausgegeben, die wichtige Hinweise gibt, wie Vermieter die Bereitstellung von Ladepunkten rechtssicher umsetzen können. Die wichtigsten Punkte:
1. Zwei Varianten der Ladeinfrastruktur
Durch den Vermieter: Installation einer Grundinfrastruktur für Ladepunkte (z. B. Wallboxen).
Durch den Mieter: Mieter dürfen auf eigene Kosten eine Ladestation installieren, wenn der Vermieter zustimmt.
2. Parkplatz als Haupt- oder Nebenobjekt
Ob ein Parkplatz als Haupt- oder Nebenobjekt gilt, entscheidet, ob er mit der Wohnung oder dem Geschäftsraum zusammen genutzt wird. Das hat Auswirkungen auf die Mietzinsanpassung.
3. Mietzinsanpassung
Die Installation einer Ladeinfrastruktur gilt als wertvermehrende Investition und kann zu einer Mietzinserhöhung führen. Vermieter sollten die Kosten klar und transparent auf die Mieter umlegen, insbesondere Stromkosten und Wartung.
4. Empfehlungen für Mietverträge
Für mehr Flexibilität empfiehlt es sich, separate Mietverträge für Parkplätze und Wohnungen abzuschliessen, um Mietzinserhöhungen unabhängig voneinander zu behandeln.
5. Einbau durch den Mieter
Mieter können eine Ladestation installieren, benötigen aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters und müssen alle Kosten selbst tragen.
Die neue Branchenempfehlung bietet klare Leitlinien für Vermieter, die Ladeinfrastruktur in ihren Mietobjekten einführen möchten. Eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Hier können Sie die Branchenempfehlung herunterladen: svit_branchenempfehlung_investitionsumlage-ladeinfra_de_2512.pdf |