Stromrechnungen vom Elektrizitätswerk beinhalten manchmal eine Position “Blindenergie”. Blindenergie wird von Geräten wie z.B. Elektromotoren oder Leuchtstofflampen benötigt, um magnetische oder elektrische Felder aufzubauen. In egonline kann die Blindenergie auf zwei verschiedene Arten an die TeilnehmerInnen des ZEV oder vZEV weiterverrechnet werden.
Voraussetzungen:
Variante 1: die Kosten der Blindenergie werden in den Tarif für den Netzstrombezug eingerechnet und nicht separat auf der Stromrechnung von egonline ausgewiesen. Um mit dieser Variante abzurechnen sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. Das ZEV oder vZEV muss im egonline-Portal vorhanden und aktiviert sein.
Variante 2: Die Kosten der Blindenergie werden an diejenigen Nutzer weiterverrechnet, welche die Blindenergie verursacht haben. Diese Variante wird meistens nur in grossen Gewerbearealen angewendet in denen viel Blindenergie anfällt. Damit diese Abrechnung möglich ist, müssen Stromzähler eingebaut werden, welche Blindenergie messen können. Dazu benötigen die Stromzähler eine METAS-Zertifizierung. Das ist z.B. bei Stromzählern von Siemens, Ensor oder smart-me der Fall.
Variante 1: Blindenergie in den Netzstrombezug einrechnen
Dies ist die häufigste Variante. Beim Erfassen der Stromrechnung vom Elektrizitätswerk wird die Position “Blindenergie” in einem leeren Feld erfasst und der Betrag eingetragen, der auf der Abrechnung des Elektrizitätswerks erscheint:

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Weitere Informationen zum Erfassen der Stromrechnung vom Elektrizitätswerk finden Sie in unserem Benutzerhandbuch.
Beim Erstellen der Abrechnung wird die Blindenergie dann automatisch in den Tarif für den Strombezug vom Netz eingerechnet. Bei einem Einheitstarif wird der gesamte Betrag der Blindenergie in den Einheitstarif eingerechnet. Bei Hoch-/Niedertarif wird der Betrag der Blindenergie proportional zum Gesamtbezug auf Hoch- und Niedertarif verteilt.
Variante 2: Blindenergie verursachergerecht abrechnen
Damit diese Variante umgesetzt werden kann, sind einige Vorarbeiten nötig:
- Es werden Stromzähler eingebaut, die Blindenergie messen können und dafür zertifiziert sind
- Die Datenübertragung zu egonline wird so eingerichtet, dass die Blindenergie ebenfalls übertragen wird
- Im egonline-Portal werden die Blindenergie-Zähler in Betrieb genommen
- Im ZEV / vZEV wird die Blindenergie aktiviert. Das ist eine kostenpflichtige Zusatzfunktion. Bitte kontaktieren Sie energie@egonline.ch für eine Offerte.
Diese 4 Punkte werden vom egonline-Partner zusammen mit egonline vorbereitet.
Jetzt können Sie die Abrechnungen vom Elektrizitätswerk hinterlegen (siehe dazu unsere Anleitung im Benutzerhandbuch). Im Formular zum Eintragen der EW-Rechnung finden Sie jetzt die Position “Blindarbeit”. Hier können Sie den Betrag für die Blindarbeit aus der Stromrechnung des Elektrizitätswerks eintragen:

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Anschliessend können Sie die Stromabrechnungen für Ihre Nutzer erstellen (siehe dazu unsere Anleitung im Benutzerhandbuch und unsere Video-Tutorials). Neu sehen Sie hier im Stromkostenformular eine Zeile für die Blindenergie. Sie müssen nichts anpassen. egonline hat automatisch die Messwerte für die Blindenergie ermittelt und den Tarif für die interne Verrechnung bestimmt.

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Erstellen Sie wie gewohnt die Abrechnungen. Bei denjenigen Nutzern mit genügend hohem Blindenergiebezug erscheint jetzt automatisch auf der Abrechnung eine Zeile für die Kosten der Blindenergie:

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Bei Nutzern ohne Blindenergie-Messung fehlt diese Zeile. Die Blindenergie wird nur verrechnet, wenn sie einen bestimmten Anteil des gemessenen Netzstrombezugs überschreitet. Es kann deshalb auch sein, dass bei Nutzern mit Blindenergie-Messung keine Blindenergie abgerechnet wird.
Welcher Anteil der Blindenergie verrechnet wird, wurde beim Aktivieren der Blindenergie-Abrechnung vom egonline-Partner aufgrund der Angaben Ihres Elektrizitätswerks in den ZEV-Einstellungen hinterlegt:

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