In einem ZEV müssen die Kosten für den Netzstrom anteilsmässig an den Verbrauch allen TeilnehmerInnen weiterverrechnet werden.

Oft stellt das Elektrizitätswerk seine Rechnungen nicht zum gleichen Zeitpunkt, wie die ZEV-Verwaltung ihre ZEV-Abrechnungen erstellen will. Viele Elektrizitätswerke stellen z.B: Quartlasweise eine Rechnung. Viele ZEV-VerwalterInnen rechnen die ZEV-Kosten per Mitte Jahr ab. Um die ZEV-Abrechnung zu erstellen, ermitteln die ZEV-VerwalterInnen, wie hoch die Netzstromkosten für den Hoch- und Niedertarif waren und wie hoch allfällige Stromnebenkosten waren. Dazu müssen sie alle Rechnungen vom Elektrizitätswerk aufaddieren, auf die Rechungsperiode abgrenzen und evtl. in Hoch- und Niedertarif oder auch Leistungstarif aufteilen. 

Diese Schritte übernimmt nun egonline für die Verwaltung. Die VerwalterInnen hinterlegen einfach die Rechnungen vom Elektrizitätswerk im egonline-Portal. Die ganzen Umrechnungen und Abgrenzungen übernimmt egonline. 

Für VerwalterInnen, welche die Berechnungen selbst vornehmen wollen, ist dies selbstverständlich weiterhin möglich.