Stromzähler müssen normalerweise plombiert werden. Wie ist das in einem ZEV? Wir haben beim ESTI nachgefragt.

Gemäss ESTI muss in einem ZEV nur der Bilanzzähler des Elektrizitätswerks plombiert werden. Und falls vorhanden der Lastgangzähler des Elektrizitätswerks für die PV-Anlage.
Für die Privatzähler ist das Plombieren nicht zwingend.

Trotzdem empfehlen wir dringend, auch die Privatzähler in einem ZEV zu plombieren! Besonders, wenn der Raum mit den Zählern für die Bewohner zugänglich ist. Das “Anzapfen” von Stromzählern ist in der Schweiz viel häufiger als man denkt. Z.B. für die Stromversorgung von Kellerräumen.