Für die Anmeldung eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenvebrauch (vZEV) beim Verteilnetzbetreiber (VNB) mussten bislanf in der Regel die Messpunktnummern aller Teilnehmenden angegeben werden. Da diese Informationen nur auf den individuellen Stromrechnungen ersichtliche sind, war die Beschaffung oft mit erheblichen Aufwand verbunden – insbesondere bei mehreren Mietparteien.

Die Elcom hat hier nun für die Erleichterung gesorgt: Künftig dürfen VNB die Angabe der Messpunktnummern nicht mehr verlangen. Für die Anmeldung eines vZEV genügen Namen und Adresse der Teilnehmenden.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn mehrere Personen im selben Gebäude denselben Namen tragen. In solchen Fällen bleibt die Messpunktnummer erforderlich, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.