Dieser Artikel ist veraltet! Die Bestimmungen wurden in der Zwischenzeit geändert. Siehe hier:

Aktualisiertes ElCom-Merkblatt für ZEV und Speicher

Am 30. April hat die ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) ihr Merkblatt zur Energiestrategie 2050 aktualisiert. Unerfreulicherweise bestimmt die ElCom darin, dass für die Gründung eines ZEVs oder einer EVG nach Praxismodell die schriftliche Zustimmung aller Mieter vorliegen muss. Die Unterschriften aller Mieter sind dem Elektrizitätswerk mindestens 3 Monate im Voraus vorzulegen. 
Dass die Mieter lediglich informiert werden und ohne explizite Ablehnung teilnehmen (Opting-out) ist für ZEVs und für EVGs nicht mehr zulässig.
Dies erschwert die Bildung von ZEVs und EVGs in bestehenden Liegenschaften. 

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