In einem vZEV können sich mehrere PV-Anlagen befinden. Die Elcom hat klar festgestellt, dass die Minimalvergütung für jede Anlage einzeln gilt. Dies, obwohl der VNB die Rücklieferung nur für den gesamten vZEV im Total misst und nicht separat pro PV-Anlage.
Befinden sich in einem vZEV also z.B. vier Anlagen mit 20 kWp, (total 80 kWp), dann gilt für jede Anlage der Vergütungssatz von mindestens 6 Rp./kWh.
Hier geht’s zur Mitteilung von ElCom: ElCom-Mitteilung