Für Gemeinden, Energieversorger und lokale Energieprojekte gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Die Rahmenbedingungen für lokale Energiegemeinschaften (LEG) bieten mehr Flexibilität als vielfach angenommen.
LEG auch bei unterschiedlichen Netzbetreibern möglich
Lokale Energiegemeinschaften können auch in Netzgebieten umgesetzt werden, in denen nicht alle Netzebenen vom selben Betreiber geführt werden. So kann beispielsweise eine Gemeinde ihre lokale Netzebene 7 selbst betreiben, während Transformatoren und vorgelagerte Netzebenen von einem grösseren Verteilnetzbetreiber bewirtschaftet werden. Trotzdem ist es möglich, innerhalb dieser Gemeinde eine LEG zu bilden – sogar über mehrere Transformatoren hinweg. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Teilnehmenden an denselben Verteilnetzbetreiber angeschlossen sind, etwa an das lokale Gemeindewerk.
Vereinfachte Anmeldung für LEG-Teilnehmende
Auch bei der Anmeldung von LEG-Teilnehmenden gelten die gleichen Regeln wie bereits bei ZEV- und vZEV-Modellen: Der Verteilnetzbetreiber darf die Messpunktnummer in der Regel nicht verlangen. Für die Anmeldung reichen Adresse und Standort der Teilnehmenden grundsätzlich aus. Nur wenn im selben Gebäude zwei Teilnehmende mit identischem Namen registriert sind, kann eine zusätzliche Identifikation notwendig werden.
Mehr Spielraum für regionale Energieprojekte
Diese Klarstellungen schaffen bessere Voraussetzungen für die Umsetzung regionaler Energieprojekte und erleichtern die Bildung lokaler Energiegemeinschaften. Gemeinden und Energieversorger erhalten damit mehr Handlungsspielraum, um dezentrale und nachhaltige Energielösungen effizient umzusetzen