Mit den aktuellen Entwicklungen im Energierecht entstehen neue Möglichkeiten, Solarstrom noch flexibler zu nutzen und zu vermarkten. Besonders bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gibt es wichtige Neuerungen von der ElCom.

Mehr Flexibilität bei der Teilnahme an einer LEG
Kundinnen und Kunden können künftig flexibler entscheiden, wie sie an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) teilnehmen möchten. Wer am selben Zähler sowohl Strom produziert als auch Strom bezieht, muss nicht zwingend mit beiden Bereichen teilnehmen. Es ist möglich, nur mit der Produktion oder nur mit dem Verbrauch Teil einer LEG zu sein.

Das eröffnet beispielsweise für Contractoren neue Möglichkeiten: Der überschüssige Solarstrom einer Anlage kann gezielt über eine LEG vermarktet werden, ohne dass alle Verbrauchsstellen zwingend eingebunden werden müssen.

Transparente Daten für Abrechnung und Bewirtschaftung
Damit ZEV, vZEV und LEG effizient umgesetzt werden können, erhalten Kunden sowie beauftragte Abrechnungsdienstleister die notwendigen Messdaten direkt vom Netzbetreiber. Netzbetreiber sind verpflichtet, sowohl die Lastgangdaten für virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) als auch die virtuellen Lastgangdaten für LEG kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Eigenverbrauch auch über mehrere Zähler hinweg möglich
Für einen (v)ZEV braucht es grundsätzlich mindestens zwei Parteien. Dennoch kann ein einzelner Eigentümer mit mehreren Netzanschluss-Zählern innerhalb eines vZEV-Perimeters den selbst produzierten Solarstrom über alle seine Zähler hinweg nutzen. Praktisch bedeutet dies: Der Eigenverbrauch kann so organisiert werden, als würde der Eigentümer seine verschiedenen Zähler gemeinsam bewirtschaften.

Fazit:
Die neuen Möglichkeiten schaffen mehr Flexibilität für Solarstromproduzenten, Eigentümer und Energiepartner. Sie erleichtern die Nutzung erneuerbarer Energie und eröffnen neue Modelle für eine lokale, effiziente Stromversorgung.

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