Beim Speichern einer EW-Rechnung im egonline-Portal erscheint manchmal die Meldung, dass eine Abweichung zwischen den Messwerten von egonline und dem Elektrizitätswerk besteht und die Abweichung ungewöhnlich hoch ist. Auch beim Speichern einer Stromrechnung im egonline-Portal erscheint manchmal eine solche Meldung. Dieser Artikel zeigt, welche Gründe es für diese Meldung gibt und welche Schritte notwendig sind.
Voraussetzungen:
Dieser Artikel ist für VerwalterInnen, welche im egonline-Portal Abrechnungen erstellen. Falls Sie MieterIn oder EigentümerIn sind, melden Sie sich mit Ihrer Frage bitte bei Ihrer Verwaltung.
Gründe für die Abweichung
egonline meldet Abweichungen, welche grösser als 5% sind. Mögliche Ursachen für eine Abweichung zwischen dem egonline-Portal und der ewl-Rechnung sind:
- EW Rechnungen: Bitte prüfen Sie unter “Rechnungen” => “EW Rechnungen”, ob Sie die Rechnungen vom Elektrizitätswerk korrekt eingegeben haben
- Tarifstruktur: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Elektrizitätswerk eine neue Tarifstruktur hat. Z.B. von Hoch-/Niedertarif auf Einheitstarif gewechselt hat, oder auf Leistungstarif. Wenn dies der Fall ist, muss die neue Tarifstruktur zuerst im egonline-Portal hinterlegt werden. Siehe Artikel https://www.egonline.ch/knowledge-base/tarifmodus-waehlen-einheit-hoch-niedrig/ und https://www.egonline.ch/knowledge-base/abrechnung-mit-leistungstarif-im-egonline-webportal/
- Tarifzeiten: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Elektrizitätswerk etwas an den Tarifzeiten geändert hat und ob Sie auch Ausnahmen zu den Tarifzeiten (z.B. an Feiertagen) korrekt eingetragen haben. Siehe dazu Artikel https://www.egonline.ch/knowledge-base/tarifmodus-waehlen-einheit-hoch-niedrig/
- Ladestationen: Wurden neue Ladestationen oder neue Verbraucher in Betrieb genommen, aber noch nicht an Egon AG gemeldet?
- Erste Abrechnung: Wenn es die erste Abrechnung für das Projekt ist, kann es sein, dass der Beginn der Messungen vom Elektrizitätswerk und der Beginn der Messungen von egonline nicht übereinstimmen. Sie können im egonline-Portal unter “Visualisierung” prüfen, ab welchem Tag Messwerte im egonline-Portal vorhanden sind. Schreiben Sie ein Support-Ticket an Egon AG, wenn Sie eine unerklärliche Differenz im Startdatum feststellen.
- Abrechnungszeitraum Elektrizitätswerk: Manche Elektrizitätswerke schreiben auf der Stromrechnugn zwar “1.10.2026-31.12.2026”, effektiv wurde der Zähler vom Mitarbeitenden des Elektrizitätswerks aber bereits am 20. Dezember abgelesen – oder erst am 7. Januar. Fragen Sie beim Elektrizitätswerk nach, wenn Sie nicht sicher sind, für welchen Zeitraum die Messwerte auf der Abrechnung gelten.
- Berechnung Anteil Eigenverbrauch: egonline kann die Menge Netzstrom nicht messen, sondern berechnet sie aus den viertelstündlichen Solar-Produktionswerten. Dies kann zu Abweichungen führen – diese liegen meistens bei 2-4% pro Jahr. Der Grund dafür wird im folgenden Kapitel erklärt.
Berechnung Anteil Eigenverbrauch
In einem ZEV misst das Elektrizitätswerk beim Eingang zum Gebäude (Eingang zum ZEV) den Strombezug, welcher der ZEV von Elektrizitätswerk aus dem Netz bezogen hat. Dieser Messwert wird auch “Bilanzmessung” genannt.
Oft hat Egon keinen Zugriff auf eine Bilanzmessung. Dafür misst Egon bei jedem Verbraucher mit einem Zähler den Gesamtstrombezug. Dieser ist deutlich höher als der Strombezug vom Elektrizitätswerk, da in diesem Strombezug zusätzlich auch der Solarstrom-Bezug jedes einzelnen Verbrauchers enthalten ist
Beide Mess-Systeme (Elektrizitätswerk und Egon) basiert auf geeichten und zertifizierten Zähler.
Um die Stromabrechnungen erstellen zu können, unterteilt egonline den gemessenen Stromverbrauch jedes Verbrauchers in einen Anteil Netzstrom und in einen Anteil Solarstrom. Diese Aufteilung kann nicht gemessen werden, sondern muss rechnerisch bestimmt werden. Wir nutzen dafür die von VEWA (Bundesamt für Energie) empfohlene Rechenmethode: Jede Viertelstunde bestimmen wir den Eigenverbrauch als Anteil Solarstromproduktion am Gesamtstrombezug in dieser Viertelstunde:
Eigenverbrauch = gemessene Solarstrom-Produktion : Summe der gemessenen Verbrauchsdaten im ZEV
Der Eigenverbrauch kann maximal 100% sein (wenn genügend Solarstrom vorhanden ist, um den Verbrauch des ganzen ZEV zu decken.)
Für jede Viertelstunde berechnet egonline dann für jeden Verbraucher die Menge des bezogenen Solarstroms, indem der Eigenverbrauch mit dem Gesamtverbrauch multipliziert wird:
Solarstrombezug von Verbraucher Y = Gemessene Verbrauchsdaten von Verbraucher Y x Eigenverbrauch
Diese viertelstündlichen Solarstrom-Bezugswerte werden für jeden Verbraucher über ein ganzes Jahr aufsummiert. Auf der Stromabrechnung findet jeder ZEV-Teilnehmer die Zeile „Solarstrom“. Diese zeigt die so aufsummierte Menge an Solarstrombezug für diesen ZEV-Teilnehmer an. Die restliche vom Zähler gemessene Strommenge muss entsprechend der Strombezug vom Netz sein. Falls Hoch- und Niedertarif vorhanden sind, wird der Strombezug vom Netz von egonline aufgrund der Tarifzeiten des Elektrizitätswerks ebenfalls viertelstündlich rechnerisch in Hochtarif und Niedertarif aufgeteilt.
Wieso gibt es eine Abweichung zwischen der Bilanzmessung und den Werten von egonline?
Die Berechnungsmethode von VEWA (Bundesamt für Energie) ermittelt den Eigenverbrauch im Viertelstunden-Intervallen aufgrund der Viertelstunden-Summen. Wenn die Solarproduktion oder der Strombezug innerhalb dieser Viertelstunde schwankt (was normal ist), entspricht der berechnete Eigenverbrauch nicht genau dem tatsächlichen Eigenverbrauch. Beispiel: Während 5 Minuten ist die Solarproduktion 15kWh und die restlichen 10 Minuten ist die Solarproduktion 0 kWh. Der Verbrauch ist 5kWh in den ersten 5 Minuten und 10 kWh in den restlichen 10 Minuten. Die Formel von VEWA berechnet so einen Eigenverbrauch von (15kWh+0kWh)/(5kWh+10kWh) =100% Solarstrom. Tatsächlich konnte aber nur in den ersten 5 Minuten Solarstrom genutzt werden (dh die ersten 5kWh Verbrauch) und die restlichen 10 Minuten (10 kWh Verbrauch) wurden vom Elektrizitätswerk bezogen. Tatsächlich war der Eigenverbrauch also nur 33%. So entstehen wegen der viertelstündlichen Berechnung des Eigenverbrauchs Abweichungen zwischen der Messung des Elektrizitätswerks und der Berechnung im egonline-Portal.
Abweichungen von 2-4% in der Jahressumme sind völlig normal und werden von egonline deshalb nicht beanstandet. Wenn die Abweichung mehr als 5% beträgt, erscheint beim Erstellen der Abrechnungen im egonline-Portal eine Meldung, dass die Messdaten nochmals geprüft werden sollten. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Abweichungen tatsächlich allein aufgrund dieser Berechnung entstehen und nicht andere Gründe vorliegen, wie z.B. ein Ausfall eines Zählers.