energie@egonline.ch T +41 58 680 20 05 Bürozeiten: Montag - Freitag Vormittags Besuchen Sie uns auf LinkedIn

Solartarif bestimmen

Wie bestimme ich den Solartarif?

Gemäss Leitfaden Eigenverbrauch (Abschnitt 3.7 Preisgestaltung) sind zwei Abrechnungs­methoden zulässig: pauschal oder effektiv.



Pauschalmethode

  • Ermitteln Sie zunächst das Standardstromprodukt Ihres Elektrizitätswerks oder Verteilnetzbetreibers als Referenz prüfen Sie auf der Strompreis‑Website, ob das angezeigte Jahr korrekt ist und welche Tarifkategorie für Ihre Liegenschaft zutrifft. Standardmässig ist der H4‑Tarif eingestellt; weitere Informationen finden Sie auf der Website.
  • Pauschaler Solartarif: maximal 80 % des Standardstromproduktes (ohne ZEV). Dieser Wert umfasst die intern produzierte Elektrizität inklusive Stromnebenkosten.


Effektivmethode

Alternativ zur Pauschalmethode können die effektiv angefallenen Kosten verrechnet werden (Art. 16 Abs. 2 und 3 EnV). Im Unterschied zur Pauschalabrechnung müssen diese Kosten jedoch gemäss den mietrechtlichen Vorgaben detailliert ausgewiesen werden (vgl. Art. 257b Abs. 2 OR und Art. 6b VMWG). Art. 6 VMWG erlaubt die Verrechnung der Kosten gemäss Art. 17 EnG und Art. 16 EnV als Nebenkosten.

Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten für interne Elektrizität:

  1. Anrechenbare Kapitalkosten der Produktionsanlage
  2. Kosten für Betrieb und Unterhalt der Produktionsanlage
  3. Kosten für interne Messung, Datenbereitstellung, Verwaltung und Abrechnung

Hilfsmittel: Swissolar stellt eine Excel‑Vorlage zur Berechnung der effektiven Kosten bereit (ZEV/Eigenverbrauch).

Was this article helpful?

Related Articles

📚 Support-Center