Wie bestimme ich den Solartarif?
Gemäss Leitfaden Eigenverbrauch (Abschnitt 3.7 Preisgestaltung) sind zwei Abrechnungsmethoden zulässig: pauschal oder effektiv.
Pauschalmethode
- Ermitteln Sie zunächst das Standardstromprodukt Ihres Elektrizitätswerks oder Verteilnetzbetreibers als Referenz — prüfen Sie auf der Strompreis‑Website, ob das angezeigte Jahr korrekt ist und welche Tarifkategorie für Ihre Liegenschaft zutrifft. Standardmässig ist der H4‑Tarif eingestellt; weitere Informationen finden Sie auf der Website.
- Pauschaler Solartarif: maximal 80 % des Standardstromproduktes (ohne ZEV). Dieser Wert umfasst die intern produzierte Elektrizität inklusive Stromnebenkosten.
Effektivmethode
Alternativ zur Pauschalmethode können die effektiv angefallenen Kosten verrechnet werden (Art. 16 Abs. 2 und 3 EnV). Im Unterschied zur Pauschalabrechnung müssen diese Kosten jedoch gemäss den mietrechtlichen Vorgaben detailliert ausgewiesen werden (vgl. Art. 257b Abs. 2 OR und Art. 6b VMWG). Art. 6 VMWG erlaubt die Verrechnung der Kosten gemäss Art. 17 EnG und Art. 16 EnV als Nebenkosten.
Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten für interne Elektrizität:
- Anrechenbare Kapitalkosten der Produktionsanlage
- Kosten für Betrieb und Unterhalt der Produktionsanlage
- Kosten für interne Messung, Datenbereitstellung, Verwaltung und Abrechnung
Hilfsmittel: Swissolar stellt eine Excel‑Vorlage zur Berechnung der effektiven Kosten bereit (ZEV/Eigenverbrauch).