Dieser Artikel zeigt, wie die Messtarife und Grundtarife des Elektrizitätswerks von egonline für vZEV , ZEV und LEG weiterverrechnet werden
Voraussetzungen
Dieser Artikel richtet ist eine Anleitung für VerwalterInnen, welche selber im egonline-Portal die Abrechnungen erstellen. Bei Projekten, für die Egon AG die Abrechnungsdienstleistung oder das Inkasso anbietet, übernehmen wir die hier beschriebene Berechnung der Grundkosten und Messtarife.
Grundkosten
Die meisten Elektrizitätswerke haben auf ihrer Rechnung eine Position, die “Grundkosten”, “Grundpauschale” oder “Grundtarif” heisst. Es handelt sich um einen fixen Preis pro Monat, der unabhängig von der Menge des bezogenen Stroms ist. Meistens betragen die Grundkosten ca 5-10 CHF pro Monat. Wenn ein (v)ZEV gegründet wird, schickt das Elektrizitätswerk nur noch eine gesammelte Stromrechnung an den (v)ZEV anstatt jeweils eine separate Rechnung an jeden einzelnen Bewohner. Auf der gesammelten Rechnung wird der Grundpreis nur einmal verrechnet.
Wie verrechnet egonline die Grundkosten weiter?
egonline übernimmt die vom Elektrizitätswerk verrechneten Grundkosten und verteilt sie nach Wertquote oder m2 auf die Teilnehmer. Bei einem ZEV mit 10 Teilnehmern und identischen Wertquoten, bezahlt jeder Teilnehmer somit nur noch 1/10 seiner vorherigen Grundkosten. Wenn die Grundkosten 5 CHF pro Monat sind, dann bezahlt jeder Teilnehmer nur noch 0.5 CHF anstatt 5 CHF. egonline übernimmt das alles automatisch. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Zusätzliche Einnahmequelle für Eigentümer der PV-Anlage
Der Besitzer der PV-Anlage darf (muss aber nicht), bis zu 80% der Grundkosten jedem Teilnehmer verrechnen. Im Beispiel von oben also 80% von CHF 5.- = 4 CHF pro Teilnehmer. Insgesamt gibt das CHF 40.- (10 Teilnehmer à CHF 4). Davon gehen 5 CHF an das Elektrizitätswerk und 35 CHF bleiben als Gewinn beim Eigentümer.
Wenn der PV-Eigentümer diese zusätzlichen 80% verrechnen möchte, gehen Sie folgendermassen vor:
- berechnen Sie den Gewinn aus den Grundkosten für den Eigentümer (im Beispiel oben wären das CHF 35.-)
- Erstellen Sie die Stromrechnung wie gewohnt, bis das Stromkostenformular geöffnet ist
- Geben Sie im Stromkostenformular unter B) Stromnebenkosten auf “+ Feld hinzufügen” und schreiben Sie in das neue Feld den Titel “Einnahmen aus Grundkosten 80%” und den vorher berechneten Gewinn. (Wichtig: fügen Sie nicht die gesamten Grundkosten ein. Denn egonline hat im Feld “Dienstleistungen und Anschlussgebühr VNB” bereits die Grundkosten eingerechnet, die vom Elektrizitätswerk in Rechnung gestellt wurden.
Jetzt können Sie die Rechnung wie gewohnt fertig stellen. Jeder Teilnehmer erhält proportional zu seiner Wertquote oder m2 seinen Anteil an den Grundkosten verrechnet.

Screenshot
Messtarif
Seit dem 1.1.2026 ist jedes Elektrizitätswerk verpflichtet, auf seinen Stromrechnungen einen Messtarif auszuweisen. Manchmal heisst der Messtarif auch “Messkosten” oder “Messgebühren”. Der Messtarif ist die Miete für die Stromzähler, welche dem Elektrizitätswerk gehören. Ein Bewohner hat üblicherweise einen Zähler und bezahlt deshalb einmal den Messtarif.
Wenn ein ZEV gebaut wird, dann werden die Zähler des Elektrizitätswerks ersetzt durch private Zähler. In einem ZEV mit 10 Teilnehmern gibt es dann anstelle von 10 Stromzählern vom Elektrizitätswerk meistens nur noch zwei Stromzähler vom Elektrizitätswerk (den Bilanzzähler für den ZEV und evtl. einen Zähler für die PV-Anlage). Das Elektrizitätswerk verrechnet dann also nur noch zweimal den Messtarif anstatt zehnmal wie ohne ZEV.
Wenn ein vZEV errichtet wird, bleiben die Zähler des Elektrizitätswerks normalerweise bestehen. In einem ZEV mit 10 Teilnehmern gibt es dann evtl. 11 Stromzähler vom Elektrizitätswerk (die 10 Zähler für die Teilnehmer und evtl. noch einen Zähler für die PV-Anlage).
Wie verrechnet egonline den Messtarif weiter?
egonline übernimmt die vom Elektrizitätswerk verrechneten Messtarife und verteilt sie nach Wertquote oder m2 auf die Teilnehmer. Je nachdem, ob es sich um ein (v)ZEV mit Privatzählern oder mit Zählern vom Elektrizitätswerk handelt, führt das zu ganz unterschiedlichen Kosten für die Teilnehmer:
Messtarif bei Privatzählern (ZEV):
Bei einem ZEV mit 10 Teilnehmern und identischen Wertquoten, bezahlt jeder Teilnehmer nur noch 2/10 seines vorherigen Messtarifs. Denn es gibt nur noch zwei anstatt 10 Zähler vom Elektrizitätswerk. Wenn der Messtarif 5 CHF pro Monat ist, dann bezahlt jeder Teilnehmer nur noch 1 CHF anstatt 5 CHF. egonline übernimmt das alles automatisch. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Messtarif bei Zählern vom Elektrizitätswerk (vZEV):
Bei einem vZEV mit 10 Teilnehmern und identischen Wertquoten, bezahlt jeder Teilnehmer nun 11/10 seines vorherigen Messtarifs. Denn es gibt nun elf anstatt zehn Zähler vom Elektrizitätswerk. Wenn der Messtarif 5 CHF pro Monat ist, dann bezahlt jeder Teilnehmer jetzt 5.50 CHF anstatt 5 CHF. egonline berechnet das alles automatisch. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Zusätzliche Einnahmequelle für Eigentümer der PV-Anlage im ZEV
Falls Privatzähler eingebaut sind, darf der Besitzer der PV-Anlage jedem Teilnehmer bis zu 80% des Messtarifs verrechnen. Im Beispiel von oben also 80% von CHF 5.- = 4 CHF pro Teilnehmer. Insgesamt gibt das CHF 40.- (10 Teilnehmer à CHF 4). Davon gehen 10 CHF an das Elektrizitätswerk und 30 CHF bleiben als Gewinn beim Eigentümer.
Wenn der PV-Eigentümer diese zusätzlichen 80% verrechnen möchte, gehen Sie folgendermassen vor:
- Berechnen Sie den Gewinn aus dem Messtarif für den Eigentümer (im Beispiel oben wären das CHF 30.-)
- Erstellen Sie die Stromrechnung wie gewohnt, bis das Stromkostenformular geöffnet ist
- Geben Sie im Stromkostenformular unter “B) Stromnebenkosten” auf “+ Feld hinzufügen” und schreiben Sie in das neue Feld den Titel “Einnahmen aus Messtarif 80%” und den vorher berechneten Gewinn. (Wichtig: fügen Sie nicht den gesamten Messtarif ein. Denn egonline hat im Feld “Dienstleistungen und Anschlussgebühr VNB” bereits den Messtarif eingerechnet, der vom Elektrizitätswerk in Rechnung gestellt wurden.
Jetzt können Sie die Rechnung wie gewohnt fertig stellen. Jeder Teilnehmer erhält proportional zu seiner Wertquote oder m2 seinen Anteil am Messtarif verrechnet.

Screenshot