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Checkliste Abrechnungsdienstleistung

egonline bietet Verwaltungen an, die komplette ZEV-Abrechnung als Dienstleistung zu übernehmen. Dieser Artikel zeigt, was für Informationen wir von der Verwaltung benötigen, um die ZEV-Abrechnungen erstellen zu können.

Voraussetzungen

Egon AG bietet die Abrechnungsdienstleistung nur für Projekte an, die im egonline-Portal erfasst sind. Dieser Artikel richtet sich an Verwaltungen, deren Projekt bereits im egonline-Portal angelegt ist. Mit der hier vorgestellten Checkliste können Verwaltungen sich auf die Startsitzung vorbereiten, welche Egon AG vor der ersten Abrechnung benötigt.

Allgemeine Informationen

  1. Zwischen welchen Zeitraum soll abgerechnet werden? (Z.B. immer für ein ganzes Kalenderjahr?)
  2. Soll der Allgemeinstrom auf die Mieter verteilt oder als separate Rechnung erstellt werden?
  3. Welcher Verteilschlüssel soll verwendet werden (Benutzerfläche/Wertquote)?
  4. Wem sollen die fertigen Energiekostenabrechnugen zugesendet werden?
  5. Benötigen Sie QR-Einzahlungsscheine oder erstellen Sie diese selbst?
  6. Sind Aktontozahlungen abzuziehen?
  7. Wenn eine Immobiliensoftwareschnittstelle vorhanden ist: aktuelles VHKA-File

 

Stromkostenabrechnung

  1. Bitte senden Sie uns sämtliche Rechnungen des Elektrizitätswerkes für die gewünschte Abrechnungsperiode zu
  2. Wenn in den Stromnebenkosten weiterverrechnet werden sollen, bitte die CHF Beträge mitteilen (z.B Zählergebühren, Kosten für Verwaltungsarbeit etc.).
  3. Wurde ein fixer Stromtarif für den Eingenverbrauch definiert? Ansonsten würden wir gemäss dem Leitfaden des BFE für Eigenverbrauch die 80% Methode verwenden (80% vom Standardstromprodukt des lokalen EW)

 

Wasserkosten

  1. Bitte senden Sie uns sämtliche Wasserrechnungen der Kosten für Frisch- und Abwasserkosten zu
  2. Sollen Zählermiete und Grundgebühren weiterverrechnet werden?
  3. Sind weitere Wassernebenkosten wie z.B Verwaltungsarbeiten weiterzuverrechnen, wenn ja: Welchen CHF Betrag oder wieviel Prozent von der Rechnung? (i.d.R 3- 5%)
  4. Wie sollen die Totale Wasserkosten Anteilsmässig verteilt werden? Gemäss VEWA Modell werden die Grundkosten zu 30% und die Verbrauchskosten zu 70% aufgeteilt

 

Allgemeine Nebenkosten

  1. Wünschen Sie noch allgemeine Nebenkosten weiter zu verrechnen? In den Allgemeinen Nebenkosten können beispielweise Kehrricht, Hauswart, Serviceabos, Lift u.s.w den Mieter/Eigentümer weiterverrechnet werden.

  2. Wie sollen die Kosten verteilt werden (Wertquote oder nach Benutzerfläche)?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Abrechnungsdienstleistung um eine kostenpflichtige Zusatzfunktion im egonline Webportal handelt. Falls Sie daran interessiert können wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.

Kontaktieren Sie uns via E-Mail an energie@egonline.ch oder telefonisch über +41 58 680 20 05.

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